Die Wohnung
, [
1601-1602] plur. die -en, von dem Verbo
wohnen. 1. Der beständige Aufenthalt an einem Orte, als ein Abstractum,
folglich ohne Plural. Seine Wohnung an einem Orte haben, nehmen. 2. Der Ort des
Aufenthaltes, als ein Concretum, folglich mit dem Plural; da es denn ein
allgemeiner Ausdruck ist, welcher Häuser, Palläste, Hütten, Höhlen u. s. f.
unter sich begreift. 3. In engerer Bedeutung ist die Wohnung ein Theil eines
Gebäudes, in welchem eine Familie wohnet, oder wohnen kann. Ein Haus hat vier
Wohnungen, wenn es für so viele Familien eingerichtet ist. Anm. Schon im Tatian
Wonunga, im Ottfried, vermittelst einer andern Ableitungssylbe, Woni.