Das Wohnhaus
, [
1601-1602] des -es, plur. die -häuser,
ein Haus, welches eigentlich zur Wohnung bestimmt ist, zum Unterschiede von
einem Backhause, Brauhause, Lufthause u. s. f. In Hamburg, wo das Wort Erbe für
Haus üblich ist, heißt es ein Wohnerbe.