Wohlverstanden
, [
1599-1600] adj. et adv. eigentlich das
Participium von wohl verstehen. Man schreibt es allenfalls nur dann zusammen
gezogen, wenn man es als ein Adverbium, und zwar elliptisch, gebraucht. Ich
rede von dem noch ungebildeten Menschen, wohlverstanden im ersten
ursprünglichen Stande der Natur. Außer dem bleibt es getheilet, z. B. ein nicht
wohl verstandener Ausdruck.