Der Wohlstand
, [
1597-1598] des -es, plur. car. von der R.
A. wohl stehen, und sich wohl stehen. 1. Von wohl stehen, ist der Wohlstand das
angenommene Urtheil anderer, von dem, was einer Person und ihren Verhältnissen
anständig ist, und die Übereinstimmung der äußern Handlungen mit dieser
angenommenen Urtheilen anderer, da es denn nicht bloß von eigentlichen Sitten,
sondern auch von allen äußern Handlungen gebraucht wird. Ein Geistlicher,
welcher tanzet, handelt wider den Wohlstand, wenn es nach den angenommenen
Urtheilen der Würde seines Am- tes nicht angemessen ist, daß er tanze. Den
Wohlstand beobachten. Ihn beleidigen, wider den Wohlstand sündigen. Selbst die
Tugend muß den Wohlstand beobachten. Es gibt tausend Dinge, welche an sich
unschuldig sind, welche aber der Wohlstand verbiethet. Die Beobachtung des
Wohlstandes macht die gute Lebensart aus. Da diese Bedeutung mit der folgenden
oft Zweydeutigkeit machen kann, so bedient man sich alsdann lieber des
bestimmtern, Wohlanständigkeit. 2. Von wohl stehen, in der R. A. es stehet
alles wohl, ingleichen, sich wohl stehen, sich in guten Glücksumständen
befinden, ist der Wohlstand, (1) die Anwesenheit aller zur äußern
Glückseligkeit und Ruhe nothwendigen Umstände. Der Wohlstand eines Landes. Der
bürgerliche Wohlstand. (2) Guter, zur Absicht erforderlicher Zustand; von
liegenden Gründen. Das Haus, das Gut, der Garten befindet sich in bestem
Wohlstande. (3) Von einzelnen Personen, ist der Wohlstand die Anwesenheit der
nicht allein zum Bedürfnisse, sondern auch zur Bequemlichkeit, nothwendigen
Glücksgüter. Sich im guten Wohlstande befinden. Im Wohlstande leben.
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1599-1600]