Wohlmeinen
, [
1597-1598] verb. reg. act. es wohl, d. i.
gut, zu des andern Besten meinen; ein ungebräuchliches Wort, von welchem nur
noch die Participia wohlmeinend und wohlgemeint vorkommen. Ein wohlmeinender
Rath, besser, ein wohlgemeinter. Wenn ich dir wohlmeinend rathen soll. Das
Adverbium wohlmeinentlich, auf eine wohlgemeinte Art, kommt nur noch im
Oberdeutschen und in den gemeinen Sprecharten vor, weil es sehr unanalogisch
gebildet ist.