Wohlgelehrt
, [
1597-1598] adj. in einem hinlänglichen
beträchtlichen Grade gelehrt, nur noch als ein Titel gelehrter Personen von
geringerm Range, da es denn weniger ist, als Hochwohlgelehrt, (welches doch
schon veraltet ist,) und Hochgelehrt. Im Abstracto, Ew. Wohlgelehrten, ist
dieses Wort nicht üblich.