Wohlgeboren
, [
1595-1596] adj. et adv. von vorzüglichem
Stande, von edler Geburt. Swer tugende hat, derst wolgeborn, Winsbeck. Jetzt
gebraucht man das Wort nur noch als einen Titel, nicht allein von Personen aus
dem niedern Adel, ungeachtet auch diese schon das Hochwohlgeboren bekommen,
sondern auch von vorzüglichen Personen bürgerlichen Standes, wenn ihre Würden
zunächst an den Adel gränzen. Im Abstracto Ew. Wohlgeboren. Ehedem war es ein
Titel des hohen und selbst höchsten Adels. Im Strycker wird es noch Königinnen
und Herzogen beygelegt. Die vielfachen Modificationen, welche dieser und alle
übrige ähnliche Titel, nach Verschiedenheit der Kanzelleyen und derjenigen
Personen bekommen, welche an einander schreiben, sind unzählig, gehören aber
eigentlich nicht in ein Wörterbuch.