Wohlehrwürdig
, [
1595-1596] adj. et adv. gleichfalls nur
in Titeln von geistlichen Personen des dritten Ranges, besonders von
Landgeistlichen, obgleich diese jetzt auch schon gemeiniglich das
Hochwohlehrwürdig bekommen. (
S. auch Hochehrwürdig.) Im Abstracto Ew. Wohlehrwürden.