Die Witwe
, [
1585-1586] plur. die -n, im männlichen
Geschlechte, der Witwer, des -s, plur. ut nom. sing. eine verheirathete Person,
welche ihres Ehegatten durch den Tod beraubt worden; die Witwe welche ihren
Ehemann verloren hat; und der Witwer, welcher seine Ehefrau verloren hat; im
gemeinen Leben, die Wittfrau und der Wittmann. Witwer oder Witwe werden, seinen
Ehegarten durch den Tod verlieren. Anm. Das Wort ist sehr alt, und beynahe
allen Europäischen Sprachen gemein. Es lautet bey dem Ulphilas Widuwo, bey dem
Ottfried und andern alten Oberdeutschen Schriftstellern Witua, Witeua, Wituwa,
im Angels. Wuduwa, im Engl. Widow, im Nieders. Wedewe, im Fries. Weeda, Wida,
in den Slavonischen Mundarten Wdowa, im Lat. Vidua, Viduus, und davon im Ital.
Vedova, im Franz. Veuve. Es erhellet hieraus, daß die in einigen Oberdeutschen
Provinzen übliche Form Wittib oder Wittibe und Wittiber, wenigstens nicht die
bessere ist. Da es nicht glaublich ist, daß so viele entfernte Völker, und zwar
zu einer Zeit, da sie mit den Römern so wenig Verkehr hatten, dieses Wort von
dem Lat. vidua entlehnet haben sollten, welches zugleich voraussetzen würde,
daß ihnen der Ehestand und die damit verbunden Begriffe bis dahin unbekannt
gewesen, welches doch wider alle Geschichte ist: so muß dieses Wort eines von
denen seyn, welches die alten Europäischen Völker noch mit aus ihrem
gemeinschaftlichen Vaterlande gebraucht haben. Was den Stammbegriff desselben
betrifft, so ist Wachters Meinung, der es von dem Lat. videre, in dividere,
theilen, bey den alten Hetrusciern iduare, herleitet, nicht unwahrscheinlich,
so daß es eigentlich eine getrennte Person bedeuten würde. Bey den Wallisern
ist guith, die Ehescheidung, welches zugleich an unser quitt erinnert. Auf
ähnliche Art heißt eine Witwe im Schwed. Enka, und ein Witwer Enkling,
gleichsam eine einzelne Person. [
1585-1586]