Der Wirth
, [
1575-1576] des -es, plur. die -e, Fämin.
die Wirthinn. 1. Überhaupt, eine Person in Rücksicht auf die Verwaltung ihres
Vermögens. So nennt man jemanden einen guten oder schlechten Wirth, wenn er
sein Vermögen gut oder schlecht verwaltet, oder anwendet. In etwas
eingeschränkterm Verstande, eine Person in Rücksicht auf die Haushaltung, wie
sie der Haushaltung vorstehet. Die Felder als ein guter Wirth behandeln. 2. In
einigen engern Bedeutungen. (1) Die männliche und weibliche Hauptperson einer
Haushaltung werden, besonders wenn es geringe Personen sind, oft der Wirth, die
Wirthinn, noch häufiger und bestimmter aber Hauswirth und Hauswirthinn genannt.
Das Dorf war vor dem Kriege mit sechzig Wirthen bewohnt, Hauswirthen, Familien.
(2) * Der Ehemann und die Ehefrau; eine jetzt veraltete Bedeutung, welche aber
ehedem sehr gangbar war. (3) Eine Person, welche einen oder mehrere Gäste
verpfleget, d. i. mit Wohnung und Nahrung versorgt, es geschehe nun aus
Freundschaft oder gegen Bezahlung. In dieser Bedeutung ist der Wirth dem Gasse,
oder den Gästen entgegen gesetzt. Geschiehet die Versorgung für Bezahlung, so
gibt es wieder verschiedene Arten von Wirthen, welche durch die
Zusammensetzungen Gastwirth, Speisewirth, Schenkwirth, Bierwirth u. s. f. näher
bestimmt werden. Anm. Im Niederdeutschen Wehrt, in einigen Oberdeutschen
Mundarten gleichfalls gedehnt, Wihrt, im Schwedischen Wärd. Von dieser Dehnung
rühret vermuthlich noch das th her, mit welchem das Wort geschrieben wird,
ungeachtet es mit Hochdeutschen geschärft lautet. Was die Abstammung betrifft,
so ist es ohne Zweifel von wahren in bewahren, von welchem auch unser warren
abstammet, indem der Begriff der Besorgung, der Pflege, der Aufsicht, in allen
Bedeutungen der herrschende ist.