Die Winterfrucht
, [
1565-1566] plur. die -früchte. 1. Eine
Feldfrucht; welche im Herbste gesäet wird, folglich den Winter über auf dem
Felde stehet, zum Unterschiede von der Sommerfrucht; in Franken das Winterige,
so wie die Sommerfrucht daselbst das Sommerige heißt. 2. In Meißen, wo man im
gemeinen Leben Frucht oft für Fruchtbarkeit und deren Ursache, die Feuchtigkeit
gebraucht, ist die Winterfrucht, die im Winter in der Erde befindliche, oder in
dieselbe dringende Feuchtigkeit, zum Unterschiede von der Sommerfrucht; ohne
Plural.