Das Wiedervergeltungsrecht
, [
1537-1538] des -es, plur. die -e, das
Recht, eine empfangene Beleidigung durch eine andere ähnliche zu vergelten,
Lat. Jus talionis. Das Wort ist für ein seines Gehör zu lang und schwerfällig,
daher gebraucht man dafür lieber entweder das Vergeltungsrecht, zumahl da
dasselbe schon den Begriff des wieder mit in sich schließt, oder auch die
Umschreibung, das Recht der Wiedervergeltung.