Wiederkaufen
, [
1535-1536] verb. reg. act. eine verkaufte
Sache wieder an sich kaufen. In einigen Oberdeutschen Gegenden hat dieses
Verbum eine andere, im Hochdeutschen unbekannte Bedeutung, denn da ist es so
viel, als eine aufgekaufte Waare im Einzelnen wieder verkaufen, höfen; daher im
Logau ein Wiederkäufler so viel als ein Höke ist.