Wiederkäuen
, [
1535-1536] verb. reg. die bereits
gekäueten und in den Magen gebrachten Speisen durch den Schlund herauf hohlen,
und nochmahls käuen; so wohl als in Neutrum: alles Rindvieh käuet wieder,
wiederkäuende Thiere; als auch active, mit dem Accusativo der genossenen
Speise: das Futter wiederkäuen. Ingleichen figürlich, doch nur im verächtlichen
Verstande, sich eines gewissen Zustandes, einer gewissen Handlung mit Vergnügen
wieder erinnern. So auch das Wiederkäuen. Anm. Da der Ton auf der Präposition,
und nicht auf dem Verbo ruhet, so ist es irrig, wenn Gottsched conjugiren
lehret, ich wiederkäue, wiederkäuete, habe wiederkäuet. Die Partikel hat den
Ton, und ist daher, wie in andern ähnlichen Fällen, trennbar. Obgleich wieder
hier die Bedeutung des von neuen hat, so ist sie hier doch wirklich elliptisch.
Denn wiederkäuen sagt nicht etwa nur so viel, als schon wieder käuen, sondern
schränkt sich auf die bereits gekäuete und hinunter geschluckte Speise ein. Um
dieser Ellipse Willen wird es auch als ein Compositum behandelt. Wiederkauen
ist eine minder edle Niedersächsische Form.