Widersetzlich
, [
1523-1524] -er, -ste, adj. et adv. 1. Den
Willen, die Absicht eines andern thätig hindernd, und darin gegründet. Ein
widersetzliches Betragen. 2. Dem man sich widersetzen kann; in welcher
Bedeutung doch nur der Gegensatz unwidersetzlich zuweilen gebraucht wird.
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1523-1524]