Der Widerruf
, [
1523-1524] des -es, plur. inus. die
förmliche Erklärung seiner geänderten Überzeugung oder Gesinnung, die Aufhebung
einer Behauptung oder eines Befehles, durch eine nachfolgende Erklärung.
Widerruf thun, etwas widerrufen. Wenn er sein Wort einmahl gegeben hat, so ist
an keinen Widerruf zu denken.