Widerlegen
, [
1521-1522] verb. reg. act. ich widerlege,
habe widerlegt, die Unrichtigkeit eines Sache mit Gründen beweisen. Ein
Vorgeben widerlegen. Jemanden widerlegen, ihn von einem Irrthume überführen.
Daher die Widerlegung, plur. die -en, so wohl die Handlung, als auch die Sch.
st, welche sie enthält.