Wetten
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1511-1512] verb. reg. welches auf
doppelte Art gebraucht wird. 1. Als ein Activum, als den Preis einer Wette
setzen, mit dem Accusative des Preises. Ich wette Hundert gegen eines. Was
wollt ihr wetten? Noch häufiger, 2. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben,
eine Wette vorschlagen, ingleichen verabreden; da denn der Preis das Vorwort um
bekommt. Sie haben um zehn Thaler gewettet. Die ungewisse Sache, welche der
Gegenstand der wette ist, wird entweder mit daß ausgedruckt. Ich wette, daß er
heute nicht kommt. Oder, wenn sie ein Nennwort ist, mit auf. Ich wollte wohl
darauf wetten. Oder auch mit auf und daß zugleich. Ich wette darauf, daß sie
nun wieder eilen muß, Rost. Anm. Die heutige Bedeutung dieses Wortes scheinet
neuern Ursprunges zu seyn; desto älter hingegen sind die Bedeutungen, wegen
einer Sache überein kommen, Angels. weddian, verabre- den, gegen Unterpfand
Geld ausleihen, zum Pfande nehmen, Strafe leiden, oder geben, Bürgschaft
leisten, u. s. f. Alle diese, dem Anscheine nach verschiedenen Bedeutungen,
lassen eine höhere und allgemeinere vermuthen, von welcher sie ausgegangen
sind; welche diese aber ist, läßt sich bey Mehrheit gleichlautender Wörter nur
errathen. Schon im Kero ist Wizzi Straße, und im Ottfried Wizi, Strafe,
Schmerz. Im Lotharingischen ist voidgi, vouadgi, wetten, zum Pfande geben.
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1511-1512]