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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Werkthätig

, [1505-1506] adj. et adv. 1. Durch die werke, d. i. Handlungen, thätig; eigentlich eine Tautologie; indem thätig schon eben dasselbe sagt, daher es in dieser Bedeutung auch nur in den Oberdeutschen Kanzelleyen am häufigsten ist. Ein werkthätiger Eifer, ein thätiger. 2. Zur Wirklichkeit gebracht, wie werkstellig. Etwas werkthätig machen. Im Oberdeutschen hat man davon das Verbum bewerkthätigen, nach der Analogie von bewerkstelligen.
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