Werkthätig
, [
1505-1506] adj. et adv. 1. Durch die
werke, d. i. Handlungen, thätig; eigentlich eine Tautologie; indem thätig schon
eben dasselbe sagt, daher es in dieser Bedeutung auch nur in den Oberdeutschen
Kanzelleyen am häufigsten ist. Ein werkthätiger Eifer, ein thätiger. 2. Zur
Wirklichkeit gebracht, wie werkstellig. Etwas werkthätig machen. Im
Oberdeutschen hat man davon das Verbum bewerkthätigen, nach der Analogie von
bewerkstelligen.