Der Werkmeister
, [
1505-1506] des -s, plur. ut nom. sing. 1.
Ehedem derjenige, welcher die Krieges-Maschinen und das grobe Geschütz in
seiner Aufsicht hat, und damit umzugehen weiß, ein Zeugmeister, Feuerwerker u.
s. f. 2. Derjenige, welcher die Aufsicht über einen Bau hat, der Baumeister; im
Hochdeutschen gleichfalls veralten. 3. Der Aufseher oder Vorsteher einer
Fabrik. 4. Bey vielen Handwerkern, wird der erste oder vornehmste Gesell,
welcher die Arbeit regieret und anordnet, der Werkmeister genannt.