2. Das Werk
, [
1501-1502] des -es, plur. die -e,
Diminut. Werkchen, Oberd. Werklein, ein sehr allgemeines Wort, wofür daher in
den meisten Fällen bestimmtere üblich sind. Es bedeutet: 1. Eine äußere
Handlung in der engsten Bedeutung, eine vollbrachte Verrichtung; am häufigsten
in der Theologie und der biblischen Schreibart. Gute Werke, rechtmäßige
Handlungen. Ein gutes Werk, ein christliches Werk verrichten. Ein Werk der
Liebe, der Barmherzigkeit. Böse Werke. Werke des Fleisches, der Finsterniß u.
s. f. in der Deutschen Bibel. Ein christliches Werk vorhaben, zum Abendmahl
gehen wollen. Die Werke Gottes, in der Theologie, die Schöpfung, Erhaltung und
Regierung der Welt, die Erlösung und Heiligung. 2. Der Zustand, da etwas
wirklich gemacht oder hervor gebracht wird; ohne Plural, und nur in einigen
einmahl eingeführten R. A. Etwas ins Werk stellen oder richten, es ausführen,
bewerkstelligen. Zu Werke richten, im gemeinen Leben für das vorige. 3. Die
Arbeit, Anwendung seiner Kraft, auf eine unbestimmte Art, so daß es den
Gegenstand und das Product dunkel mit in sich schließet; ohne Plural. Das Werk
einstellen. Das angefangene Werk vollenden. Es ist schon im Werke, in der
Arbeit, es wird daran gearbeitet. Das ist nicht Eines Menschen Werk, dazu
reichen die Kräfte Eines Menschen nicht hin. Die letzte Hand an das Werk legen.
Das Werk liegen lassen. Zum Werke schreiten, gehen, greifen, an das Werk geben,
eine Arbeit anfangen. Das ist mein Werk nicht, ich verrichte dergleichen nicht,
und in noch weiterer Bedeutung, ich habe keine Meinung dazu. Complimente sind
mein Werk nicht. 4. Ein hervor gebrachtes, zur Wirklichkeit gebrachtes Ding,
ein Product. (1) In der weitesten Bedeutung, ohne Unterschied, wie sie sind
hervor gebracht worden. So heißen alle endliche Dinge Werke Gottes. Das Werk
lobt den Meister. Die Freundschaft ist in den meisten Fällen ein Werk der Natur
und des Umganges. Diese Eitelkeit ist das Werk seiner Schmeicheley. Die
Vorzüge, welche sie an mir loben, sind ganz ihr Werk, ich habe sie ganz ihnen
zu danken. Ein künstliches Werk. (2) In engerer Verstande, von besondern Arten
durch Kunst hervor gebrachter Dinge. (a) Ein Gebäude wird oft ein Werk genannt.
Das ganze Werk stehet auf Pfählen. Das neue Werk, ist in vielen einzelnen
Fällen, das neue Gebäude. (b) Brustwehren und Gräben zur Vertheidigung.
Festungswerke. Werke aufwerfen. Ein Außenwerk, Hornwerk, Kronwerk u. s. f. Die
feindlichen Werke schleifen, die Verschanzungen. (c) Eine künstliche Maschine.
Besonders in den Zusammensetzungen, Uhrwerk, Orgelwerk, Fuhrwerk u. s. f.
welche, wenn kein Mißverstand zu besorgen ist, auch nur das Werk schlechthin
genannt werden. Ein altes Werk. (d) Eine Schrift von einigem Umfange, wie das
Lat. Opus. Ein gelehrtes Werk. Ein nützliches Werk schreiben. Luthers Werke,
Schriften. (e) Das Gebäude der Bienen in einem Stocke, welches auch das Gewirke
heißt. (f) Im Hüttenbaue wird das durch Schmelzen erhaltene Gemisch von
allerley Metallen, das Werk genannt. (
S. Werkbley.) (g) In dem Salzwerke zu Halle wird die
ganze Arbeit des Siedens, von der Stellung des Herdes an, bis zur Reinigung der
Pfanne, das Werk genannt, da denn auch die Quantität Salz, welche dadurch
erhalten wird, und welche aus zwey Stücken bestehet, ein Werk heißt. Und so in
andern Fällen mehr. 5. Viel Werks aus etwas machen, viel Geräusch, viel
Aufhebens. Anm. Das Wort ist alt, und lautet schon im Kero Werach, bey dem
Willeram Wercho, bey dem Ottfried Werk, im Angels. Weorc, im Engl. Work. Es ist
mit dem Griech. hier nichtlateinischer Text, siehe Image und dem
Hebr. hier nichtlateinischer Text, siehe Image genau verwandt, (
S. Wirken.) Bey dem Ottfried bedeutet es auch eine
Sache, ein Ding: In notlichen werkon, in bedrängten Umständen. In vielen
Zusammensetzungen bekommt dieses Wort noch manche andere Modificationen. So
bedeutet es in Bergwerk, Hammerwerk, Messingwerk, Farbenwerk, Vorwerk,
Ackerwerk, u. s. f. einen Inbegriff mehrerer Anstalten Einer Art; in Feuerwerk,
Rauchwerk, Flechtwerk, Holzwerk, Muschelwerk u. s. f. ist es gleichfalls ein
Collectivum, mehrere Dinge Einer Art zu bezeichnen, besonders wenn sie Werke
der Kunst sind. [
1503-1504]