Wellern
, [
1477-1478] verb. reg. act. et neutr.
Wellerarbeit verrichten, d. i. mit Lehm und Stroh kleiben; ingleichen auf eine
solche Art verfertigen oder ausfüllen. Eine Wand wellern, die Zwischenräume
zwischen dem Zimmerholze vermittelst der Wellerstöcke mit Lehm und Stroh
ausfüllen. So auch das Wellern. Anm. Dieses Wort ist mit seinen
Zusammensetzungen vornehmlich im gemeinen Leben Ober- und Niedersachsens
üblich, denn im Oberdeutschen gebraucht man für wellern, so viel ich weiß,
kleiben. Frisch leitet es von Welle her, weil man die Lehmmauern oben mit
Reiswellen zu belegen pflege. Allein zu geschweigen, daß dieses nur selten
geschiehet, so scheinet die Art der Arbeit vielmehr der Grund der Benennung zu
seyn. Das Wellern der Wände und Decken bestehet eigentlich darin, daß Würste
oder Wellen, d. i. Cylinder, von Lehm und langem Stroh um die Wellerstöcke
geflochten werden. Ist es aber gewiß, daß, wie in dem Brem. Wörterb. versichert
wird, in und um Bremen wellern so viel ist, als mit Kalk bewerfen, so müßte
freylich eine andere Ableitung versucht werden, denn die eben daselbst auch von
Welle angegebene, weil eine Wand vorher mit Ruthen oder Rohr benagelt werde,
ist viel zu weit gesucht. Vielleicht stammt das Wort von Wall ab, so fern es
eine Wand überhaupt bezeichnet, so daß wellern überhaupt eine Wand verfertigen,
bedeuten würde.