Der Weinkieser
, [
1459-1460] des -s, plur. ut nom. sing. an
einigen Oberdeutschen Orten, eine verpflichtete Person, welche den eingehenden
Wein kieset, d. i. kostet, damit die gehörigen Abgaben davon entrichtet werden;
der Weinkoster, in Sachsen, der Wein-Visierer.