Der Weihbischof
, [
1451-1452] des -es, plur. die -schöfe, in
der Römischen Kirche, ein geweiheter Bischof, der aber kein eigenes Bisthum
hat, sondern nur Vicarius eines ordentlichen Bischofes, besonders zu Weihungen
und andern bloß bischöflichen Handlungen, ist, und auch Chor-Bischof genannt
wird. Im Niederdeutschen Wigelbischop. Die erste Hälfte ist unstreitig von
weihen, entweder weil ein solcher Vicarius wirklich zum Bischof geweihet ist,
oder auch so fern er Gewalt hat, Kirchen u. s. f. zu weihen. Andere leiten es
mit geringerer Wahrscheinlichkeit von dem alten Wik, ein Dorf, her, und
erklären es durch einen Bischof auf dem Lande.