* Der Weichfriede
, [
1445-1446] des -ns, plur. car. ein jetzt
veraltetes Wort, der Friede, d. i. untersagte Gewaltthätigkeit, innerhalb eines
Weichbildes oder der Stadtgränzen; wo die erste Hälfte mit Weich im Weichbild
ein und eben dasselbe Wort ist.