Das Weiberlehen
, [
1441-1442] des -s, plur. ut nom. sing.
ein Lehen, welches auch auf das weibliche Geschlecht fallen kann; Frauenlehen,
Kunkellehen, Schleyerlehen, im Gegensatze des Mannlehen. Weiberlehen haben, im
Scherze, unter der Herrschaft seiner Frau stehen.