Wegschaffen
, [
1433-1434] verb. reg. act. machen, daß
etwas wegkomme, oder entfernet werde; ein sehr allgemeiner Ausdruck, welcher
die Art und Weise, oder das Mittel völlig unbestimmt läßt. Einen Bedienten
wegschaffen, ihn mit Unwillen abdanken. Einen Müssiggänger wegschaffen, aus der
Stadt schaffen. Man schaffet etwas weg, wenn man es verkaufet. Der Arzt schafft
das Fieber weg, wenn er es vertreibet. Und so in andern Fällen mehr. So auch
das Wegschaffen und die Wegschaffung.