Die Wegelagerung
, [
1427-1428] plur. die -en, in den Rechten,
diejenige Handlung, da man auf öffentlicher Straße im Hinterhalte auf jemanden
lauert, in der Absicht, ihn zu berauben; eine Art des Landfriedenbruches.
Geschiehet es nicht auf öffentlicher Landstraße, und ist bloße Privat-Rache die
Absicht, so heißt es das Vorwarten.