Der Wegebereiter
, [
1427-1428] des -s, plur. ut nom. sing. 1.
Von reiten, ein verpflichteter Reiter, welcher für die Sicherheit der
Landstraßen zu sorgen, und die Beeinträchtigung der Zölle zu verhindern hat. 2.
Von bereiten, fertig machen, ist der Wegebereiter an einigen Orten, der für die
Ausbesserung der Wege zu sorgen hat.