Das Wegeamt
, [
1427-1428] des -es, plur. die -ämter, an
einigen Orten, z. B. in Österreich, ein Collegium, welches die Aufsicht über
die Landstraßen und Brücken hat, und aus einem Director, verschiedenen
Ingenieurs und vielen Wege-Commissarien und Wegeaufsehern bestehet.