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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Wechselrechnung | | * Die Wechselrede

Das Wechselrecht

, [1421-1422] des -es, plur. die -e. 1. Dasjenige Recht, welches Wechselbriefe vor andern Schuldverschreibungen genießen. 2. Ein Recht, d. i. Gesetz, in Ansehung solcher Wechsel. 3. Der Inbegriff dieser Rechte und Gesetze, ohne Plural.
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