Das Wechselrecht
, [
1421-1422] des -es, plur. die -e. 1.
Dasjenige Recht, welches Wechselbriefe vor andern Schuldverschreibungen
genießen. 2. Ein Recht, d. i. Gesetz, in Ansehung solcher Wechsel. 3. Der
Inbegriff dieser Rechte und Gesetze, ohne Plural.