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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Das Wechselgericht | | Wechselkundig

Der Wechselhändler

, [1421-1422] des -s, plur. ut nom. sing. ein Kaufmann, dessen vornehmstes Geschäft in Wechselbriefen bestehet, der doch unter den Nahmen eines Banquiers am bekanntesten ist. Ein angesehener Wechselhändler wird auch wohl ein Wechselherr genannt. S. auch Wechsler. [1421-1422]
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