Der Wechselhändler
, [
1421-1422] des -s, plur. ut nom. sing.
ein Kaufmann, dessen vornehmstes Geschäft in Wechselbriefen bestehet, der doch
unter den Nahmen eines Banquiers am bekanntesten ist. Ein angesehener
Wechselhändler wird auch wohl ein Wechselherr genannt.
S. auch Wechsler. [
1421-1422]