* Der Webel
, [
1417-1418] des -s, plur. ut nom. sing.
ein in Hochdeutschen für sich allein veraltetes und nur noch in der
Zusammensetzung Feldwebel übliches Wort. Im Oberdeutschen hingegen, wo es
Waibel, Weibel lautet, ist es noch völlig gangbar, und bedeutet daselbst den
Gerichtsdiener. Des Weibels recht ist och, das er zu den vier dingen gebieten
sol den hubern, heißt es in dem Saalbuche des Klosters Ebersheim bey dem
Schilter. In der Schweiz ist der Freyweibel eine obrigkeitliche Person unter
dem Amtmanne. Es ist gleichfalls von weben, in der weitern Bedeutung des
Bewegens, weil der Webel eigentlich von seinen Obern zu Verschickungen
gebraucht wird. Ehedem bedeutete daher Weibel auch ein Wanderer.