Der Wasserstein
, [
1413-1414] des -es, plur. die -e. 1. Ein
Gränzstein, welcher die Gränzen in den Flüssen, Bächen und Fischwas sern
bezeichnet. 2. An einigen Orten wird der Gußstein in den Küchen und ein jedes
steinernes Behältniß, durch welches Unreinigkeiten abfließen, ein Wasserstein
genannt. 3. So wie bey noch andern der Seigerstein diesen Nahmen führet. 4.
Zuweilen auch diejenige Kalkerde, welche sich durch langwieriges Kochen des
Brunnenwassers an den Kesseln in Gestalt eines Steines ansetzet.
[
1415-1416]