Die Wasserprobe
, [
1411-1412] plur. die -n, die Probe,
welche mit einer Sache in dem Wasser, und vermittelst desselben angestellet
wird. So bestehet die Wasserprobe der Metalle darin, daß man sie unter dem
Wasser wieget. In den mittlern Zeiten bestand die Wasserprobe eines Beklagten,
der das Verbrechen läugnete, darin, daß er entweder einen Stein aus siedendem
Wasser heraus langen mußte, oder an Händen und Füßen gebunden in einen Fluß
geworfen ward. Da die letzte Art bey den so genannten Hexen noch am längsten
beybehalten worden, so wird sie auch die Hexenprobe genannt.