Der Wäscher
, [
1397-1398] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Wäscherinn, eine Person, welche wäscht. 1. In der ersten Bedeutung
des Verbi, wo es doch nur im männlichen Geschlechte gebraucht wird, nicht aber,
oder doch nur selten, im weiblichen, vermuthlich die Zweydeutigkeit mit der
folgenden Bedeutung zu vermeiden. Er ist ein Wäscher, trägt irrige oder
unbedeutende Sachen mir einer vorzüglichen Geläufigkeit der Zunge vor. 2. Eine
Person, welche andere Dinge vermittelst des Wassers reiniget, besonders, wenn
sie ein Geschäft daraus macht. Erzwäscher, im Hüttenbaue. Silberwäscherinn, an
den Höfen. Im engsten Verstande werden diejenigen weiblichen Personen, welche
die leinenen Kleidungsstücke und Geräthschaften waschen, Wäscherinnen genannt.