Warnen
, [
1389-1390] verb. reg. act. von einer
bevorstehenden Gefahr benachrichtigen, und selbige zu vermeiden, erinnern, mit
dem Accusative der Person, und der Präposition vor vor der Sache. Jemanden
warnen, ihn vor Gefahr, vor Schaden warnen. Man hat mich vor diesem Menschen
gewarnet. Nachdem er so oft und so ernstlich ist gewarnet worden. Daher das
Warnen, noch mehr aber die Warnung, plur. die -en, die Benachrichtigung vor
einer bevorstehenden Gefahr. Alle Warnungen sind bey ihm vergebens. Sich etwas
zur Warnung dienen lassen, es sich eine Warnung seyn lassen. Anm. Bey dem
Ottfried, Notker und andern, uuarnon, im Schwedischen värna und varna. Aus der
Endsylbe nen erhellet, daß es ein Iterativum oder Intensivum ist, welches ein
Stammwort, waren oder wahren, voraus setzt. Da nun dieses sehr vieldeutig ist,
so war auch warnen ehedem in mehr als Einer Bedeutung gebräuchlich, welche man
aber nach und nach, bis auf die einzige noch gangbare, hat veralten lassen. Die
vornehmsten dieser veralteten sind: 1. Befestigen, verwahren, von dem letztern;
bey dem Ottfried und Notker. 2. Vertheidigen, beschützen, im Schwed. noch jetzt
värna, wo värn auch ein Schloß, eine Mauer, ein Zaun ist. 3. Bereiten. Das sie
sich warnen zu der wer, zur Gegenwehr bereiten, Stryck. 4. Aufmerken, von wahr
in gewahr. Uuarnont juvnih, attendite, in den Monseeischen Glossen. 5. Sich
vorsehen, sich hüthen, von eben demselben, und von wahren in bewahren. Giboth
er tho in then notin thaz sie sich uuarnotin, hütheten, Ottfr. 6. Abwenden.
Doch also, daß er unsern Schaden warnen, und unser Bestes werben soll, in einer
Urkunde von 1485, und vielleicht noch andere mehr. In dem Stammworte, wahren,
ist das a gedehnt, allein um des folgenden n willen wird es in der Ableitung
geschärft, warnen; hingegen folgen einige Oberdeutsche Mundarten der entgegen
gesetzten Analogie, und sprechen und schreiben wahrnen. Übrigens ist für warnen
in der heutigen Bedeutung im Niederdeutschen auch wahrschauen üblich,
S. dieses Wort.