Wapnen
, [
1385-1386] verb. reg. act. welches sich
von waffnen bloß in der Mundart unterscheidet, und eigentlich den
Niederdeutschen eigen ist, aber doch auch hin und wieder im Hoch- oder
Oberdeutschen vorkommt. Abraham wapnete seine Knechte, 1 Mos. 14, 14; und so in
andern Stellen der Deutschen Bibel mehr, wo auch Gewapnete für Bewaffnete
vorkommen. Im Hochdeutschen gebraucht man das Wort zuweilen noch in der edlern
und dichterischen Schreibart, ungeachtet es nicht anschaulicher ist, als
waffnen, man müßte denn in dem härtern p eine Art von mehrerm Nachdrucke
finden. Damon wapnet sich im voraus, eine unverschuldete Armuth gelassen zu
ertragen, Gell. In dem Substantivo, Wapen, lautet die erste Sylbe gedehnt, in
wapnen aber geschärft, als wenn es wappnen geschrieben würde. Diese, auch in
andern Fällen nicht ungewöhnliche Veränderung des Tones, rüh- ret von der
Ableitungssylbe nen her, wodurch zwey Consonanten auf das a folgen, da denn
dasselbe einer alten Analogie nach, geschärft wird, (
S. mein Lehrgeb. der Deutschen Spr. Th. 1. S. 265,)
dagegen in andern Fällen der ursprüngliche Ton durch die Ableitung nicht
verändert wird, wenn gleich zwey Consonanten auf einen gedehnten Vocal folgen.
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1387-1388]