Wachspflichtig
, [
1325-1326] adj. et adv. 1. Von Wachs,
cera, verbunden, einen gewissen Zins an Wachs, ober Wachszins der Kirche zu
entrichten; im mittlern Lateine Cerocensualis. 2. Von Wachs, Gewächs, ist
wachspflichtig in den Urkunden einiger Gegenden so viel als leibeigen, glebae
adscriptus, Nieders. waßrinsig.
S. das Brem. Nieders. Wörterb. Th. 5, S. 204.