1. * Der Wandel
, [
1375-1376] des -s, plur. ut nom. sing.
ein nur noch im eingeschränkten Verstande übliches Wort. Ehedem bedeutete es:
1. * den Tauschhandel; eine längst veraltete Bedeutung, wovon noch der
Ausdruck, Handel und Wandel, üblich ist, d. i. alle Arten des Gewerbes in dem
Nahrungsstande zu bezeichnen. Ein Land, wo Handel und Wandel blühen. Daß Wandel
hier ursprünglich den Tauschhandel bezeichnet, erhellet so wohl aus dem
Stammbegriffe des Wendens, Vertauschens, als auch aus andern alten
Überbleibseln. In den Alemannischen Glossen ist uuantlunt, sie handeln,
eigentlich wohl, sie treiben Tauschhandlung. 2. * Eine Veränderung; im
Hochdeutschen gleichfalls veraltet, und nur noch in einigen Provinzen gangbar.
So mußte nothwendig die bisherige Regierungsform Wandel erleiden, d. i.
verändert werden, in einer Oberdeutschen Schrift. Diese Bedeutung lebt noch,
obgleich in einem eingeschränkten Verstande, in unserm Verwandeln. (
S. auch Abwandeln.) Im Schwedischen ist vandla
gleichfalls verändern. 3. * Eine nachtheilige Veränderung, besonders ein
Mangel, Fehler; eine im Hochdeutschen gleichfalls veraltete Bedeutung.
Unschuldig und alls wandels frey, im Theuerdanke. In Luthers Bibel kommt sie
noch mehrmahls vor. Das Gesetz des Herrn ist ohne Wandel, Ps. 19. 8. Im
Pferdehandel werden die Hauptmängel eines Pferdes noch zuweilen Wandel genannt.
4. * Nach einer noch weitern Figur war Wandel ehedem die Genugthuung für einen
begangenen Fehler, d. i. die Strafe, welche Bedeutung im Schwabenspiegel häufig
ist, und noch in einigen Niedersächsischen Gegenden angetroffen wird. Auch das
Befugniß, Fehler, d. i. geringe Verbrechen, zu bestrafen, d. i. die niedere
Gerichtbarkeit ward daher zuweilen der Wandel genannt.
S. Wandeln.