Das Waldamt
, [
1353-1354] des -es, plur. die -ämter. 1.
Ein Amt, d. i. Collegium, welches die erste Instanz in Waldsachen hat. 2. Die
Versammlung dieses Collegii. Ein Waldamt halten. 3. Ein Amt, das ist, eine
Bedienung, bey dem Forstwesen. In allen diesen Fällen ist an den meisten Orten
Forstamt üblicher.