Das Waisenamt
, [
1351-1352] des -es, plur. die -ämter, an
einigen Orten, ein obrigkeitliches Collegium, welches die Aufsicht über die
Waisen und deren Vermögen führet; an andern Orten das Pupillen-Collegium, der
Waisenrath, im Würtembergischen das Waisenrecht.