2. Die Währung
, [
1349-1350] plur. inus. der Werth des
Geldes nach einem gewissen Münzfuße. Tausend Thaler Meißnischer Währung, nach
dem Schrote und Korne Meißnischen Geldes, tausend Thaler Sächsischen Geldes.
Fünfzehn Mark Lübscher Währung nach dem Lübeckischen Gelde. Von dem alten Währ,
Gewähr, Schätzung; wovon auch Werth ein abgeleitetes Wort ist.
S. auch Wardein. [
1349-1350]