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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Wahlhandlung | | * Das Wahlkind

Der Wahlherr

, [1339-1340] des -en, plur. die -en, ein Herr, d. i. männliche Person von Stande, welche in gewissen Fällen das Wahlrecht besitzet. So sind in manchen Städten die Wahlherren gewisse Rathsherren, welche den neuen Rath erwählen.
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