Der Wagenmeister
, [
1337-1338] des -s, plur. ut nom. sing.
derjenige, welcher die Aufsicht über mehrere beladene Wagen und die dazu
gehörigen Personen hat. Dergleichen Wagenmeister es so wohl auf großen
Postämtern, als bey dem Troß der Armeen, bey der Jagd-Equipage u. s. f. gibt.
An den Höfen ist es ein Beamter des Kutschenstalles, welcher die Schirrmeister
und Wagenhalter unter sich hat.