Der Wachmeister
, [
1321-1322] oder nach alter Art
Wachtmeister, des -s, plur. ut nom. sing. derjenige, welcher die nächste
Aufsicht über die Wachen und Posten hat, wohin der Wachmeister bey den
Stadtwächtern oder Stadtsoldaten gehöret. Bey den Feld-Truppen ist das Wort nur
noch bey der Reiterey üblich, wo der Wachmeister ein Unter-Officier ist,
welcher bey dem Fußvolke Sergeant heißt. Der Oberstwachmeister (bey dem
Fußvolke der Major,) hat die Aufsicht über die Regimentswachen, so wie der
General-Wachmeister über die Wachen einer Armee oder eines Corps.