Waffnen
, [
1331-1332] zusammen gezogen aus waffenen,
verb. reg. act. mit Waffen versehen, ausrüsten, auch nur noch in denjenigen
Fällen, in welchen Waffen üblich ist. Sich mit Steinen, Keulen u. s. f.
waffnen. Sich wider jemand waffnen, rüsten. Sich mit Gründen wider seinen
Gegner waffnen. Mit gewaffneter Hand, mit Waffen in der Hand, mit Truppen.
Obgleich dieses Verbum bey weitem noch nicht veraltet ist, so ist doch, den
letzten Ausdruck, mit gewaffneter Hand, ausgenommen, das bestimmtere bewaffnen
beynahe üblicher. Siehe auch Entwaffnen. Anm. Bey dem Ottfried uuafnen, im
Schwabenspiegel waufan, im Niederdeutschen wapnen,
S. dieses Wort.