Der Waffenschmid
, [
1331-1332] des -es, plur. die -schmiede.
1. Ein Vorgesetzter oder Inhaber eines Waffenhammers; oft auch ein jeder
Arbeiter in demselben. 2. Ein Schmid, welcher Waffen, d. i. Gewehre,
verfertiget, wofür jetzt Büchsenschmid üblich ist. 3. In manchen Gegenden noch
ein Grob- oder Hufschmid, entweder, so fern sie ehedem auch Waffen
verfertigten, oder, so fern Waffen ein Nahme der Werkzeuge überhaupt ist.