Vorwalten
, [
1311-1312] verb. reg. neutr. mit dem
Hülfsworte haben, durch überlegene Kraft sich vorzüglich äußern, vorzüglich von
andern ähnlichen Dingen empfunden werden; ein besonders im Oberdeutschen
übliches Wort, wo es gemeiniglich fürwalten lautet. Daß dero Nutzen hierunter
vorwalte. Den Glimpf, die Gnade vorwalten lassen. Es waltet kein Zweifel vor.
Das vorwaltende Hinderniß. Da es denn auch wohl von Hochdeutschen
Schriftstellern nachgeahmet wird. Der Eigennutz waltet bey ihm besonders vor,
sticht bey ihm vor, hat bey ihm die Oberhand. Es waltet noch ein anderer Grund
vor, warum u. s. f.