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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Vorwägen | | Die Vorwand

Vorwalten

, [1311-1312] verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, durch überlegene Kraft sich vorzüglich äußern, vorzüglich von andern ähnlichen Dingen empfunden werden; ein besonders im Oberdeutschen übliches Wort, wo es gemeiniglich fürwalten lautet. Daß dero Nutzen hierunter vorwalte. Den Glimpf, die Gnade vorwalten lassen. Es waltet kein Zweifel vor. Das vorwaltende Hinderniß. Da es denn auch wohl von Hochdeutschen Schriftstellern nachgeahmet wird. Der Eigennutz waltet bey ihm besonders vor, sticht bey ihm vor, hat bey ihm die Oberhand. Es waltet noch ein anderer Grund vor, warum u. s. f.
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