Vorstrecken
, [
1305-1306] verb. reg. act. 1. Vorwärts
oder hervor strecken. Die Hand, die Zunge vorstrecken. 2. Leihen, doch nur in
solchen Fällen, wo man jemanden etwas leihet, welches er in einem andern Dinge
von eben derselben Art und eben demselben Werthe wieder gibt. Man strecket
jemanden Geld vor, wenn man ihm selbiges vorschießt. Die Kosten vorstrecken.
Aber man streckt ihm auch Getreide vor, so fern es der andere mit anderem
Getreide eben derselben Art und Menge wieder erstattet. Im gemeinen Leben höret
man auch oft, ein Brot, eine Mandel Eyer u. s. f. vorstrecken. Aber wenn eben
dasselbe Ding wieder gegeben wird, z. B. ein Buch, ein Pferd, so wird dieses
Zeitwort im Hochdeutschen nicht gebraucht. (
S. auch Vorschießen.) Im Oberdeutschen ist für
vorstrecken auch darstrecken üblich. So auch die Vorstreckung. Anm. Strecken
ist hier das Intensivum von reichen, daher es auch von andern Dingen als Geld
gebraucht werden kann. Daß es aber im Hochdeutschen nicht in den Fällen üblich
ist, wo man ein und eben dasselbe Ding leihet und wieder gibt, rühret bloß von
dem Gebrauche her. Im manchen Provinzen gebraucht man es ohne Unterschied für
leihen oder Borgen.